Der Bereich des Baus und der Einrichtung von Touristenwohnungen ist gesetzlich sehr streng durch Kategorisierung geregelt. Aus architektonischer Sicht bedeutet dies, dass bei der Planung von Wohnungen, die für touristische Zwecke bestimmt sind, die Möglichkeiten ihrer Kategorisierung entsprechend dem Standort und den Eigenschaften des Gebäudes, d. h. entsprechend den Vorschriften, berücksichtigt werden müssen.